Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Oktober 2020

1. Geltungsbereich

(1) Sämtliche Angebote, Leistungen und Vereinbarungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Need-It-Shop (Inhaberin: Wioletta Dawid, im Folgenden „Verkäufer“) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des BGB.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Verkäufer nur anerkannt, sofern der Geltung ausdrücklich und schriftlich durch den Verkäufer zugestimmt wird. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Verkäufer gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos erbracht werden.
(3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Verkäufer werden durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Leistung durch den Kunden für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung anerkannt, auch wenn sie nicht ausdrücklich wiederholt werden.

2. Angebot ⁄ Vertragsabschluss ⁄ Vertragsbeendigung

(1) Die Angebote vom Verkäufer sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande, sofern der Verkäufer nicht durch andere Umstände zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde. Sofern der Kunde nach Erhalt der Auftragsbestätigung Änderungswünsche mitteilt, ist Verkäufer bei Annahme der Änderung berechtigt, daraus resultierende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
(2) Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Spezifikationen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Entsprechendes gilt für Beratungs- oder Informationsgespräche, insbesondere über die Verwendungsmöglichkeiten bestellter Ware, zwischen dem Verkäufer und dem Kunden.
(3) Sofern der Kunde den Vertrag gleich aus welchem Grund storniert, ohne dass Verkäufer dies zu vertreten hat, steht dem Verkäufer das Recht zu, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der Auftragsstornierung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht der Verkäufer oder der Kunde im Einzelfall andere Nachweise erbringen.

3. Rückgabebelehrung und Rückgaberecht

Mangelfreie Waren können vom Käufer nicht zurückgegeben werden. Eine Rücksendung mangelhafter Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die Rücksendung hat zu erfolgen an:

Need-It-Shop

Wioletta Dawid
Rostocker Str. 62
22765 Hamburg

4. Leistungen ⁄ Termine

(1) Lieferfristen sind nur dann verbindlich (Fixgeschäft), wenn Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(2) Die Einhaltung von verbindlichen Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischer und sonstiger Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Verpflichtungen des Kunden voraus.
(3) Lieferverzögerungen die auf außerhalb des Einflussbereiches vom Verkäufer liegenden Gründen beruhen, insbesondere unvorhersehbare Ereignisse, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern oder erschweren, hat der Verkäufer nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde ist im Fall der Leistungsverzögerung zum Rücktritt vom nicht erfüllten Teil des Vertrages berechtigt, sofern das Leistungshindernis länger als 6 Wochen andauert und eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt wurde. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verlängerung der Lieferfrist oder bei einer Befreiung der Leistungspflicht vom Verkäufer sind ausgeschlossen, sofern der Kunde unverzüglich von dem Leistungshindernis in Kenntnis gesetzt wurde.
(4) Sofern Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlicher Liefertermine zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung auf 0,5% des Auftragswertes für jede volle Woche des Verzuges, höchstens jedoch bis zu 5% des Auftragswertes der betroffenen Lieferung. Weitergehende Schadenersatzansprüche kann der Kunde nur geltend machen, sofern er Verkäufer eine angemessene schriftliche Nachfrist gesetzt hat und die Lieferverzögerung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Verkäufer zurückzuführen ist.
(5) Der Verkäufer wird von der Lieferpflicht befreit, wenn während des Vertragsverhältnisses Umstände bekannt werden, die berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen. In diesem Fall wird Verkäufer die Lieferung ausführen, sofern der Kunde hinsichtlich des Kaufpreises in Vorleistung tritt oder entsprechende Sicherheiten leistet.
(6) Sofern der Kunde Waren auf Abruf bestellt (insbesondere Vororder), hat die vollständige Abnahme bzw. der vollständige Abruf der Ware innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsschluss bzw. Bestellung zu erfolgen. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen, sofern Verkäufer schriftlich hierzu auffordert.
(7) Bei Nichteinhaltung der in Ziffer (6) genannten Frist, treten die gesetzlichen Folgen des Annahmeverzugs im Sinne des BGB ein.

5. Lieferung

(1) Der Versand der Ware erfolgt ab Firmensitz vom Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Transport-, Bruch-, Diebstahls oder sonstige Versicherung wird durch Verkäufer nur auf schriftliche Anforderung des Kunden abgeschlossen. Die daraus resultierenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(2) Sofern der Versand der Ware auf Wunsch des Kunden zu einem späteren als dem möglichen Versanddatum erfolgen soll, ist Verkäufer berechtigt, dem Kunden die Kosten der Lagerung, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft pauschal mit 0,5% des Auftragswertes für jeden Monat, vorbehaltlich anderer Nachweise in Rechnung zu stellen. Einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft ist Verkäufer alternativ berechtigt, den Kunden zur Annahme der Ware aufzufordern und bei Nichtannahme anderweitig über die Ware zu verfügen. Der Kunde ist dann nach angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit es dem Kunden zumutbar ist.

6. Preise ⁄ Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise vom Verkäufer verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Firmensitz vom Verkäufer zuzüglich gesondert zu berechnender Transport/Versand- und Verpackungskosten.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, Teilrechnungen gemäß dem Fortschritt der Auftragsbearbeitung zu stellen.
(3) Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern die Zahlung nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Warenleistung und Zugang der Rechnung erfolgt, kommt der Kunde in Verzug. Zahlungen haben in EUR zu erfolgen. Unter dem Vorbehalt des Nachweises weitergehender Schäden hat der Kunde im Fall des Zahlungsverzugs, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

7. Gewährleistung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung durch Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und etwaige Mängel Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann Verkäufer sich auf diese Klausel nicht berufen.
(2) Der Verkäufer hat im Rahmen der Nacherfüllung ein Wahlrecht. Bleibt der erstmalige Versuch der Beseitigung des Mangels erfolglos, behält sich Verkäufer das Recht zur Lieferung einer mangelfreien Ware vor. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, steht dem Kunden wahlweise das Rücktrittsrecht und das Recht auf Minderung zu.
(3) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme insbesondere bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Kunden oder Dritte, nicht im Verantwortungsbereich vom Verkäufer stehende Personen verursacht werden.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware durch den Verkäufer.
(5) Nimmt der Kunde den Verkäufer wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der Verkäufer nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme vom Verkäufer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, dem Verkäufer hieraus entstandene Kosten zu ersetzen.
(6) Etwaige Nacherfüllungen oder Nachbesserungen durch den Verkäufer erfolgen stets ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und auf Kulanz.
(7) Tritt der Kunde berechtigt vom Kaufvertrag zurück oder verlangt er berechtigt Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder Schadenersatz statt der ganzen Leistung, so ist Verkäufer verpflichtet, die gelieferte mangelhafte Ware, soweit der Kunde sie bereits eingebaut hat, auf eigene Kosten wieder auszubauen und abzutransportieren. Der Kunde darf auf Verlangen den Ausbau selbst vornehmen; in diesem Fall erstatten der Verkäufer dem Kunden die dabei entstehenden Kosten, allerdings nur, soweit sie Selbstkosten des Kunden ohne Gewinnanteil sind. Sofern der Kunde ein Drittunternehmen mit dem Ausbau beauftragt, werden daraus resultierende Kosten durch Verkäufer nur erstattet, wenn der Käufer Verkäufer zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Dies gilt nicht, wenn eine Nachfrist nach der gesetzlichen Regelung entbehrlich ist.

8. Haftung

(1) Der Verkäufer haftet für Schäden aus vorsätzlich und grob fahrlässig verursachter Pflichtverletzung. Der Verkäufer haftet darüber hinaus für Schäden aus leicht fahrlässig verursachter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung vom Verkäufer für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gleiches gilt für die vorsätzliche, grob fahrlässige Pflichtverletzung und die leicht fahr-lässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Verkäufer. Die Haftung für Personenschäden bleibt von der vorbezeichneten Haftungsbeschränkung unberührt.
(2) Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung vom Verkäufer der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden. Vertragstypisch ist ein Schaden in diesem Sinne, wenn infolge der verübten Pflichtverletzung mit seinem Eintritt bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge gerechnet werden musste.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware Eigentum vom Verkäufer. Sofern der Kunde Vorbehaltsware veräußert, ohne den Kaufpreis von seinem Abnehmer Zug um Zug bei Übergabe oder im Voraus zu erhalten, hat er mit diesen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt entsprechend dieser Regelungen zu vereinbaren.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder diese Ware zu Sicherung zu übereignen. Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (inkl. MWSt.) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer entstehen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung veräußert wird. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung berechtigt, wobei die Berechtigung vom Verkäufer, die Forderung selbst einzuziehen hiervon unberührt bleibt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Kunden, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist. Ist dies der Fall, so ist der Kunde auf Verlangen vom Verkäufer verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Schuldner über die Abtretung in Kenntnis zu setzen.

10. Bedienungs- und Montageanleitungen

Der Kunde verpflichtet sich, gegebenenfalls mit der Ware ausgelieferte Bedienungs- und Montageanleitungen zu beachten und auch etwaige Drittabnehmer darauf hinzuweisen. Die ganz oder teilweise Nichtbeachtung kann zu einem vollständigen Verlust der Käuferrechte führen; dies gilt nicht für etwaige Schadenersatzansprüche gemäß § 7.

11. Urheberrecht

Der Kunde ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung vom Verkäufer nicht berechtigt, Kataloginhalte vom Verkäufer, insbesondere technische Zeichnungen und Fotografien zu eigenen Werbezwecken oder zu sonstigen Zwecken zu vervielfältigen oder zu kopieren. Angebote und sonstige unternehmerische Dokumente darf der Kunde Dritten nicht zugänglich machen.

12. Sonstiges

(1) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in dem Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort ist Hamburg.
(2) Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen oder die Ansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
(3) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel.
(4) Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht ordnungsgemäß in den Vertrag mit einbezogen worden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.
(5) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Gesetzes über den – internationalen Kauf beweglicher Sachen – UN Kaufrecht – auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

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